Erheblichkeitszuschläge: Fremdkörper in der Regulierungspraxis?
Publikationsart | Zeitschriftenbeitrag |
Autoren | Maier-Rigaud, Frank P.; Schwalbe, Ulrich; Beckmann, Claudia L. |
Erscheinungsjahr | 2021 |
Veröffentlicht in | Netzwirtschaften und Recht |
Band/Auflage/Volume | 18(2) |
Seiten | 87-90 |
Abstract
In der sektorspezifischen Preisregulierung des Telekommunikations- und Postsektors nutzt die Bundesnetzagentur die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL) und schlägt auf diese einen Erheblichkeitszuschlag auf. Der Erheblichkeitszuschlag stammt aus der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht, stellt in der Regulierungspraxis aber einen Fremdkörper dar. Ziel der Preisregulierung ist die Setzung wettbewerbsanaloger Preise, also der geringsten Preise, die langfristig gerade noch kostendeckend sind. Dieses Ziel wird durch die Gewährung von Erheblichkeitszuschlägen verfehlt.
Zitieren
MLA | Maier-Rigaud, Frank P., Ulrich Schwalbe, and Claudia L. Beckmann. "Erheblichkeitszuschläge: Fremdkörper in der Regulierungspraxis?" Netzwirtschaften und Recht 18.2 (2021): 87-90. |
APA | Maier-Rigaud, F. P., Schwalbe, U., & Beckmann, C. L. (2021). Erheblichkeitszuschläge: Fremdkörper in der Regulierungspraxis? Netzwirtschaften und Recht, 18(2), 87-90. |
ISO 690 | MAIER-RIGAUD, Frank P.; SCHWALBE, Ulrich; BECKMANN, Claudia L. Erheblichkeitszuschläge: Fremdkörper in der Regulierungspraxis? Netzwirtschaften und Recht, 2021, 18. Jg., Nr. 2, S. 87-90. |
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