Erheblichkeitszuschläge: Fremdkörper in der Regulierungspraxis?

Publikationsart

Zeitschriftenbeitrag

Autoren

Maier-Rigaud, Frank P.; Schwalbe, Ulrich; Beckmann, Claudia L.

Erscheinungsjahr

2021

Veröffentlicht in

Netzwirtschaften und Recht

Band/Auflage/Volume

18(2)

Seiten

87-90

Abstract

In der sektorspezifischen Preisregulierung des Telekommunikations- und Postsektors nutzt die Bundesnetzagentur die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL) und schlägt auf diese einen Erheblichkeitszuschlag auf. Der Erheblichkeitszuschlag stammt aus der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht, stellt in der Regulierungspraxis aber einen Fremdkörper dar. Ziel der Preisregulierung ist die Setzung wettbewerbsanaloger Preise, also der geringsten Preise, die langfristig gerade noch kostendeckend sind. Dieses Ziel wird durch die Gewährung von Erheblichkeitszuschlägen verfehlt.

Zitieren

MLAMaier-Rigaud, Frank P., Ulrich Schwalbe, and Claudia L. Beckmann. "Erheblichkeitszuschläge: Fremdkörper in der Regulierungspraxis?" Netzwirtschaften und Recht 18.2 (2021): 87-90.
APAMaier-Rigaud, F. P., Schwalbe, U., & Beckmann, C. L. (2021). Erheblichkeitszuschläge: Fremdkörper in der Regulierungspraxis? Netzwirtschaften und Recht, 18(2), 87-90.
ISO 690MAIER-RIGAUD, Frank P.; SCHWALBE, Ulrich; BECKMANN, Claudia L. Erheblichkeitszuschläge: Fremdkörper in der Regulierungspraxis? Netzwirtschaften und Recht, 2021, 18. Jg., Nr. 2, S. 87-90.
BibTeX
@article{maierrigaud2021, title={Erheblichkeitszuschl{\"a}ge: Fremdkörper in der Regulierungspraxis?}, author={Maier-Rigaud, Frank P. and Schwalbe, Ulrich and Beckmann, Claudia L.}, journal={Netzwirtschaften und Recht}, volume={18}, number={2}, pages={87--90}, year={2021} }

Beteiligte Personen